Das Familienrecht ist ein zentrales Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern sowie weiteren Verwandten.
Ein bedeutender Schwerpunkt liegt auf dem Scheidungsrecht, das die Voraussetzungen, das Verfahren und die Folgen einer Ehescheidung regelt. Grundvoraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe, das in der Regel durch eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr (Trennungsjahr) belegt wird.
Im Rahmen einer Scheidung ergeben sich zahlreiche rechtliche Folgefragen.
Das Unterhaltsrecht differenziert zwischen verschiedenen Unterhaltsarten: Kindesunterhalt ist von dem Elternteil zu zahlen, bei dem das Kind nicht lebt, während der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung erfüllt. Der Gattenunterhalt kann bereits während der Trennungszeit bestehen (Trennungsunterhalt) und unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt), insbesondere bei Kinderbetreuung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Der Elternunterhalt verpflichtet Kinder grundsätzlich dazu, ihre Eltern im Pflegefall finanziell zu unterstützen, wenn deren eigene Mittel und Leistungen der Sozialhilfe nicht ausreichen.
Das Kindschaftsrecht regelt die Abstammung, das Umgangsrecht und das Sorgerecht. Das Umgangsrecht gewährleistet dem Kind sowie beiden Elternteilen regelmäßigen Kontakt zueinander, auch bei getrenntem oder geschiedenem Zusammenleben. Das Recht der elterlichen Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Es kann beiden Eltern gemeinsam oder einem Elternteil allein zustehen, wobei das Kindeswohl stets im Vordergrund steht.
Ein weiterer Aspekt ist der Zugewinnausgleich, der im Falle einer Scheidung bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) durchzuführen ist. Dabei wird das während der Ehe erworbene Vermögen beider Ehegatten verglichen; der finanziell benachteiligte Partner hat Anspruch auf Ausgleich. Daneben kann ein Vermögensausgleich erfolgen, insbesondere bei gemeinsamen Vermögenswerten oder Schulden.
Der Versorgungsausgleich betrifft den Ausgleich von Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Er soll sicherstellen, dass beide Ehegatten bei der Altersversorgung gleichgestellt werden, unabhängig davon, wer die Rentenansprüche während der Ehe erarbeitet hat.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Mediation im Familienrecht. Sie stellt eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung dar, bei der ein neutraler Dritter die Parteien unterstützt, eigenverantwortlich tragfähige Lösungen zu entwickeln. Mediation kann insbesondere bei Trennungen und Scheidungen helfen, einvernehmliche Regelungen zum Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensausgleich zu finden und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Insgesamt dient das Familienrecht dem Schutz familiärer Beziehungen und dem Ausgleich der Interessen innerhalb der Familie, stets unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Gerechtigkeit zwischen den Ehegatten.
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